Was ist eine Genossenschaft?
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und solzial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft.
Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und solzial verantwortbare Wohnungsversorgung (gemeinnütziger Zweck) der Mitglieder der Genossenschaft.
Mitglieder können werden:
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber unterzeichneten Beitrittserklärung und die Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.
Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von 20,00 € zu zahlen.
Für die Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, einen Geschäftsanteil zu übernehmen. Ein Geschäftsanteil beträgt 150,00 €.
Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen wird, ist verpflichtet, pro 5m² Wohnfläche je einen weiteren Geschäftsanteil zu übernehmen. Diese Anteile sind Pflichtanteile.
So zahlen Mitglieder mit einer 3-Raum Wohnung und einer Wohnfläche von ca. 58 m² insgesamt 1.950,00 € an Genossenschaftsanteilen.
Ja, der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen. Genaue Bedingungen dazu erfahren Sie von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle.
Die Kündigung findet nur zum Ende eines Geschäftsjahres, also zum 31.12. statt und muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erklärt werden.