Geschäftsstelle:

Wohnungsgenossenschaft
"AUFBAU" Bautzen eG
Bertolt-Brecht-Straße 8a
02625 Bautzen

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Telefax: 0 35 91/ 20 19 - 20

Email: info@wg-aufbau-bautzen.de

Unsere Öffnungszeiten:

Montag 9-12 und 13-15 Uhr
Dienstag 9-12 und 14-18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9-12 und 13-17 Uhr
Freitag 9-11 Uhr

Wohnen - Aktion "Junges Wohnen"

Aktion

 

Es ist besonders wichtig, junge Mitglieder zu gewinnen und die heranwachsenden jungen Menschen in der Genossenschaft zu halten. Schließlich liegt die Zukunft in ihren Händen.

 

 

 

 

 

Aus diesem Grund fasste die Genossenschaft zwei Beschlüsse:

  1. Stundung von Geschäftsanteilen für Kinder und Enkel von Genossenschaftsmitgliedern.
  2. Stundung von Geschäftsanteilen für Studenten und Auszubildende.

Voraussetzungen dazu sind:

Zu 1., Stundung von Geschäftsanteilen für Kinder und Enkel von Genossenschaftsmitgliedern:
  • Die Kinder und Enkel haben bei Stundungsbeginn das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Die betreffenden Personen werden Mitglied unserer Genossenschaft, zahlen satzungsgemäß das Eintrittsgeld und einen Pflichtanteil. Die übrigen Pflichtanteile entsprechend der Wohnungsgröße werden gezeichnet, aber für längstens zwei Jahre zinsfrei gestundet.
  • Nach Ablauf der zweijährigen Stundungsfrist sind die gestundeten Geschäftsanteile sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
Zu 2., Stundung von Geschäftsanteilen für Studenten und Auszubildende:
  • Die Stundung wird nur Teilnehmern einer Berufsausbildung oder Studenten an einer weiterführenden Bildungseinrichtung gewährt. Berufsbegleitende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Umschulungen finden keine Berücksichtigung.
  • Bei Vertragsunterzeichnung ist der Ausbildungsvertrag oder die Immatrikulationsurkunde vorzulegen.
  • Die betreffenden Personen werden Mitglied der Genossenschaft, zahlen satzungsgemäß das Eintrittsgeld und einen Pflichtanteil. Die übrigen Pflichtanteile je Wohnungsgröße werden bis Ausbildungs- oder Studiumsende zinsfrei gestundet
  • Wird das Nutzungsverhältnis mit den Mitgliedern nach Ende der Ausbildung oder des Studiums fortgesetzt, sind mit Ausbildungs- oder Studiumsende die gestundeten Geschäftsanteile sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.